Umsatzsteuerbefreit bestellen

"Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen.
Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt.
Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u.a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.

Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche, bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut.
Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen."

Quelle: Bundesfinanzministerium

Das bedeutet: Ab dem 01.01.2023 entfällt beim Kauf einer Solaranlage, sowie bei allen nötigen Komponenten für den Betrieb und die Speicherung des generierten Stroms die Mehrwertsteuer von 19 %.

 

ACHTUNG:

Der Steuervorteil ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

 

  • Sie müssen der Betreiber der gekauften Solaranlage sein.
  • Die Photovoltaikanlage wird in der Nähe oder auf einem Wohngebäude bzw. auf und an öffentlichen Gebäuden, die dem Allgemeinwohl dienen, betrieben.
  • Sie treten nicht als gewerblicher Händler auf.

 

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie von der Steuerbefreiung profitieren, und die 19 % Mehrwertsteuer werden Ihnen erlassen.


In unserem Shop finden Sie einige Produkte, für die eine mehrwertsteuerfreie Lieferung möglich sind.
Diese erkennen Sie in unseren Produktbildern, Produktübersichten und Produktbeschreibungen als Umstatzsteuerbefreit mit 0,0% MWST. gekenzeichnet.

 

  • Die Produkte können bei Verfügbarkeit direkt in den Warenkorb gelegt werden.
  • Um von der Steuerbefreiung zu profitieren müssen Sie uns im Bestellvorgang bestätigen, dass Sie zum berechtigten Personenkreis nach §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG gehören.

Beachten Sie: Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Berechtigung für den Nullsteuersatz nicht besteht oder bestand, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der daraus resultierende Differenzbetrag an den Auftraggeber weiterbelastet. Der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist sofort fällig. 

Bei Fragen steht Ihnen das Team von SonnenStromWerk gerne zur Verfügung.